Dieser Online- Dienst steht Ihnen ab Mittwoch, den 05.10.2022 um 12: 01 Uhr nicht mehr zur Verfügung!
Wahlscheine können gem. § 21 Abs. 4 Satz 1 NLWO bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, der 07.10.2022, 13.00 Uhr) beantragt werden.
In den Fällen des § 19 Abs. 2 NLWO können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.