Dieser Online- Dienst steht Ihnen ab Mittwoch, den 09.09.2026 um 12:01
Uhr nicht mehr zur Verfügung!
Wahlscheine können gem. § 24 Abs. 4 Satz 1 Niedersächsische
Kommunalwahlordnung (NKWO)
bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, der 11.09.2026, 13:00
Uhr) beantragt werden.
In den Fällen des § 24 Abs. 3 Satz Niedersächsische
Kommunalwahlordnung (NKWO) können
Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt,
wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.